Touren am
Neusiedlersee
Allgemeine Geschäftsbedingungen:
 
Die Buchungen/ Leistungen von  E- Bike Tours,

erfolgen auf Grundlage der nachfolgenden Geschäftsbedingungen!

1.)

Nach Übergabe des Fahrzeugs ( E- Bike ) erfolgen sämtliche Fahrten auf

eigene Verantwortung des Mieters ( Fahrers ). Der Mieter ist nicht berechtigt, Änderungen am

Fahrzeug vorzunehmen.

2.)

Der Fahrer versichert, keinen Alkohol, Medikamente oder Suchtmittel vor Antritt der Fahrt

konsumiert zu haben, oder eingeschränkt fahrtauglich zu sein.

3.)

Bei Kauf/Buchung einer Radtour oder Bestellung eines Gutscheines sind die Kosten sofort

fällig, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde. Sollten die Kosten trotz Mahnung nicht fristgerecht

bezahlt werden, ist der Veranstalter berechtigt, die Rücktrittskosten laut Stornostaffelung

( siehePunkt 9 ) zu berechnen.

4.)

Das Tragen eines Radhelmes ist für alle Personen verpflichtend.

5.)

Sämtliche Verantwortung in allen Belangen für das Mitnehmen von Kindern (Fahrradkindersitz ) wird vom Fahrer selbst getragen.

6.)

Den Anweisungen des mitfahrenden Tourbegleiters ist immer Folge zu leisten.

Die Streckenwahl obliegt dem Tourbegleiter. Bei Handlungen durch den Mieter, welche die Sicherheit anderer

Personen gefährden können, ist der Vermieter/Tourbegleiter berechtigt, das Fahrzeug

unverzüglich einzuziehen, den Mieter die weiteren Verwendung des Fahrzeugs zu untersagen

und von der Teilnahme an der Tour auszuschließen.

7.) Haftungen Veranstalter:

Die Haftung vom Veranstalter für vertragliche Pflichtverletzung sowie aus Delikt ist auf

Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Die Haftung im Falle der Verletzung von

Kardinalspflichten wird auf den regelmäßig vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Die Schadensersatzhaftung bei Verletzung wesentlicher Pflichten ist auf den dreifachen

Erlebnispreisbegrenzt. Bei Verletzungen von Nebenpflichten ist eine Schadensersatzhaftung

ausgeschlossen!

Auf Anspruche aus dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstiger gesetzlicher Garantiehaftung,

finden die vorstehenden Haftungsbeschränkungen keine Anwendung. Gleiches gilt, wenn als

Schadensfolge der Tod oder ein Körper oder Gesundheitsschaden eingetreten ist.

8.) Haftungen Mieter/ Fahrer:

Für sämtliche durch unsachgemäße Handhabungen, unsachgemäße oder vorschriftswidrige

Fahrweise, unvorhergesehene aufgetretene Schäden an den Fahrzeugen, durch selbstverschuldete

Unfälle der durch Nichtbefolgung der Anweisungen der Tourbegleiter entstandene Schäden an den

Mietfahrzeugen oder an Sachen Dritter sowie Personenschäden jeglicher Art, haftet der Fahrer/

Mieter des Fahrzeugs.

Für daraus resultierende körperliche oder gesundheitliche Schäden des Fahrers/ Mieter

haftet dieser selbst.

Der Mieterverpflichtet sich zum umgehenden Ersatz der verursachten Schäden.

Für entstandene Schäden und Zahlungen in allen Belangen ( auch an Dritte ),

haftet der Fahrer/Mieter und ist der Vermieter  und der

Tourbegleiter in diesen Belangen vollständig schad- und klaglos zu halten.

9.) Stornogebühren:

Eine schriftliche Buchung ( Mail ) ist bindend!

Bis 3 Wochen vor dem Buchungstermin fallen keine Stornogebühren an.

ab 3 Wochen vor dem Buchungstermin fallen 30% Stornogebühren an.!

ab 1 Wochen vor dem Buchungstermin fallen 60% Stornogebühren an!

ab 4 Tage vor dem Buchungstermin fallen 100% Stornogebühren an!

Eine auch nur anteilige Refundierung der Gebühr, ( oder Wiederholung der Tour )  erfolgt nicht,
wenn die Fahrt aus erklärlichen Gründen ( Regen, Sturm, Gewitter, usw. ) vorzeitig abgebrochen
wird und nicht beendet werden kann.

Der Vermieter hat das Recht Fahrten abzusagen oder zu verkürzen ( Regen, Sturm, Gewitter,

Unwetterwarnung, Krankheit, Sicherheitsgefährdung, unter Mindestteilnehmeranzahl )!

Bei einer Absagen erhält der Mieter einen Ersatztermin oder nach Verlangen eine Gutschrift!

Barablöse nicht möglich!

10.)

Eine Einweisung zur Betreibung des Fahrzeugs erfolgt vor Tourbeginn durch den

Vermieter/Tourbegleiter. Der Vermieter nimmt zur Kenntnis, dass der Vermieter

Haftpflichtversichert ist. Vor Beginn einer Tour ist eine Einverständniserklärung auszufüllen

und zu unterzeichnen.

11.)

Der Mietererklärt, diese Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit

vollinhaltlich einverstanden zu sein.

Es gilt ausschließlich österreichisches Sachrecht. Als Gerichtsstand wird das jeweils

sachlich zuständige Gericht in Eisenstadt vereinbart.

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